FAQ – Häufige Fragen und Antworten

Wer ist LS Beratung?

LS-Beratung steht für Lukas Schlichtebrede. Ich arbeite zurzeit im Büro in Engelskirchen alleine. Mein Netzwerk besteht zum einen aus befreundeten Maklern die als Urlaubsvertretung oder bei Krankheit kurzfristig einspringen können und zum anderen aus Spezialisten die Bereiche abdecken, die ich selbst nicht bearbeiten kann. Diese Spezialisten beziehen sich insbesondere auf die Bereiche "Gewerbliche Sachversicherungen" und "Finanzierungen".

 

Was passiert bei Krankheit oder Urlaub?

Die persönliche Kundenbeziehung ist mir besonders wichtig. Deshalb setze ich immer alles daran, für meine Kunden erreichbar und kurzfristig verfügbar zu sein. Bei Krankheit oder Urlaub stehen kurzfristig befreundete Makler aus meinem Netzwerk zur Verfügung. Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeit, die vermittelten Versicherer oder Banken auch direkt zu kontaktieren. Aufgrund der Unart anstrengender Callcenter sollte dies aber natürlich eine Ausnahme bleiben.

 

Courtage, Provision, Honorar: Was kostet mich eine Beratung?

Für die Vermittlung einer Versicherung erhalte ich eine Courtage. Für die Vermittlung eines Fonds oder einer Finanzierung erhalte ich eine Provision. Die Beratung auf Honorarbasis bildet noch die Ausnahme, wird aber an Bedeutung gewinnen. Im Endeffekt sollen diese unterschiedlichen Modelle, die alle Ihre Vor- und Nachteile haben, nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine gute Beratung Geld kostet. In welcher Form und in welcher Höhe mich dieses Geld erreicht, bespreche ich mit Ihnen vor Vertragsabschluss. Grundsätzlich finden Sie die Kosten der Produkte immer im jeweiligen "Produktinformationsblatt", welches Ihnen mit dem persönlichen Angebot ausgehändigt wird, ausgewiesen.

 

Welche Versicherungen brauche ich?

Kurz gesagt: Wenn ein finanzieller Schaden eintreten kann, den ich aus meinem vorhandenen Vermögen nicht bezahlen kann oder bezahlen will, brauche ich dafür eine Versicherung. Welche finanziellen Schäden eintreten können und eine Bewertung, wie wahrscheinlich es ist, dass diese Schäden eintreten bespreche ich gerne mit Ihnen persönlich.

 

Ein Kind wurde geboren, was muss ich mit meinen Versicherungen unternehmen?

Zunächst einmal: Herzlichen Glückwunsch! Kinder sind phantastisch und es steht eine wunderbare Zeit bevor. Ihr Kind sollte zeitnah krankenversichert werden. Dafür genügen sowohl bei der gesetzlichen, als auch der privaten Krankenversicherung ein kurzer Zweizeiler oder Antrag. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 4 Wochen nach der Geburt, ist in der privaten Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung notwendig. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt die Gesundheitsprüfung immer. Damit ist das notwendige erledigt. Was nun folgt, ist optional, sollte aber gut überlegt und gerne mit uns diskutiert werden: Unfallversicherung, Krankenzusatzversicherung und Sparverträge für Ihr Kind. Bitte schließen Sie unter keinen Umständen Ausbildungsversicherungen oder Lebens- und Rentenversicherung auf das Kind ab, das ist teuer und selten sinnvoll. Die Eltern sollten sich und ihr Kind mit einer entsprechenden Einkommens- und Todesfallabsicherung ebenfalls angemessen absichern.

 

Ich würde gerne ein Haus kaufen, welchen Kaufpreis kann ich mir leisten?

Eine vernünftige, allgemeingültige Berechnungsformel habe ich noch nicht gefunden. So kann man sich einem Ergebnis nur annähern. Als guter Anhaltspunkt für eine Berechnung dient die bisherige Kaltmiete. Diese als Finanzierungsrate umgerechnet, sollte als Minimummöglichkeit angesehen werden. Beispiel: 750 EUR Kaltmiete als Finanzierungsrate entsprechen umgerechnet folgenden möglichen Finanzierungssummen:

Hypothekenzins

Mögliches Hypothekendarlehen bei 1% Tilgung und 750 EUR Monatsrate:

2%

300.000 EUR Hypothekendarlehen

3%

225.000 EUR Hypothekendarlehen

4%

180.000 EUR Hypothekendarlehen

5%

150.000 EUR Hypothekendarlehen

 

Oft ist aber der Wunsch nach Eigentum auch mit einer räumlichen Vergrößerung verbunden. So stellt sich dann die Frage: Welche Monatsrate kann ich mir insgesamt leisten?

 

Immer wieder erreichen mich Anfragen aus der Rubrik "Das Kind liegt bereits am Grund des Brunnens, kann man da noch schnell eine Versicherung abschließen?"

So leid es mir tut: Man kann nichts machen! Auch wenn in der Werbung der Versicherer gern immer mal wieder ein anderer Eindruck erweckt wird: Ist ein Schadenfall bereits eingetreten oder absehbar bevorstehend, ist kein Versicherungsschutz möglich. Bitte führen Sie sich immer vor Augen: Versicherer sind Unternehmen, die mit Ihnen Geld verdienen möchten. Wer 20 EUR Versicherungsbeitrag erhält, dafür aber dem Kunden absehbar 500 EUR erstatten soll, wird sich auf solch ein Geschäft nicht einlassen.